Recht. Oberlandesgerichte sollen künftig entscheiden, ob die Überstellung verurteilter Personen gegen deren Willen an ihr Heimatland zulässig ist. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/2452) vorgelegt. Bisher waren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen die Landgerichte zuständig. Die Regierung erläutert, angesichts der erheblichen Tragweite, der die Entscheidung über die Vollstreckung einer Strafe im Ausland für den Verurteilten zukomme, mache dies Sinn. Bei dieser gerichtlichen Zulässigkeitsprüfung werde untersucht, ob bei Abwägung aller persönlichen Umstände eine Überstellung in Betracht kommt. Ferner werde abgewogen, ob angesichts der Vollzugs- und Vollstreckungspraxis im ausländischen Staat eine Überstellung überhaupt zulässig sei und ob ernstliche Gründe für die Annahme bestünden, dass der Verurteilte im Falle seiner Überstellung politisch verfolgt wird. Hierbei sei die "besondere Sachkunde der Oberlandesgerichte" von Nutzen.