Arbeit und Soziales. Derzeit sind die 20 Zivildienstschulen in Deutschland gut ausgelastet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2468) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/926) zur "Prüfplanung der Bundesregierung" aufgrund des Koalitionsvertrages für die laufende Legislaturperiode berichtet, konnten in 45 Betriebswochen der Zivildienstschulen etwa 110.000 Zivildienstleistende im Jahr ausgebildet werden. Ferner müsse berücksichtigt werden, dass derzeit an allen 20 Schulen Modellprojekte mit neuen Lehrgangsstrukturen erprobt werden, heißt es in der Antwort. Die Schulverträge liefen bis Ende 2008 und hätten eine Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, wenn nicht spätestens im kommenden Jahr gekündigt wird. Eine Entscheidung soll Mitte 2007 getroffen werden. Die für die Auslastung der Schulen wichtigen Zahlen der Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistenden seien dabei genau so entscheidend wie weitergehende Optimierungsmöglichkeiten, betont die Regierung. Auch die Erfahrungen aus Modellprojekten und die sich daraus ergebende künftige Lehrgangsstruktur würden in die Entscheidung einfließen. Die Bundesregierung nimmt in der Antwort darüber hinaus Stellung zu Prüfvorgängen, die sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages auf verschiedenen Politikfeldern eingeleitet hat. Dabei geht es unter anderem um den besseren Schutz von Langzeitarbeitskonten. Die Bundesregierung misst diesem Thema nach eigenen Worten "besonderes Gewicht" bei. Manche Arbeitgeber gewähren Langzeitkonten, auf denen Zeitguthaben aufgebaut werden können, die für längere Freistellungsphasen (z. B. Sabbaticals) und Weiterbildungen genutzt werden können. Schutz von Langzeitarbeitskonten Geprüft werden soll, ob eine Regelung zum Insolvenzschutz in das Sozialgesetzbuch übernommen werden kann. Alternativ werde überlegt, ob der Insolvenzschutz durch bestimmte Qualitätskriterien im Vierten Sozialgesetzbuch verbessert werden kann. Da das Vorhaben mit den Sozialpartnern abgestimmt werden müsse, sei derzeit nicht zu sagen, wann eine entsprechende Regelung umgesetzt werden könne. Darüber hinaus kündigt die Regierung an, das Förderinstrument "EXIST-Seed" weiterzuentwickeln. Aus dem Programm erhalten bislang Gründer aus dem Biotechnologie-Hochschulbereich eine einjährige Unterstützung zur Vorbereitung des Schritts in die Selbstständigkeit.