Gesundheit. Eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes für Apotheken mahnt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an. In einem Antrag ( 16/2506) verlangt sie, das deutsche Apothekenrecht im Zuge der geplanten Gesundheitsreform zu liberalisieren. Die Abgeordneten argumentieren, mit diesen Wettbewerbsbeschränkungen würden erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven verschenkt. Zudem hätten die Einzelapotheken keine Verhandlungsmacht, um bei Pharmaunternehmen mögliche Preisnachlässe beim Einkauf durchzusetzen. Dem Antrag zufolge rechnen Fachleute mit Einsparungen in einer Höhe von bis zu 2 Milliarden Euro. Nach dem Mehrbesitzverbot darf ein Apotheker neben seiner Hauptapotheke bis zu drei Filialen betreiben. Das Fremdbesitzverbot besagt, dass nur Apotheker Apotheken betreiben dürfen. Kapitalgesellschaften sind damit grundsätzlich vom Apothekenmarkt ausgeschlossen.