Ernährung und Landwirtschaft. Mehr Transparenz bei der Herstellung von Lebensmitteln fordern die Bündnisgrünen. In einem Antrag der Fraktion ( 16/2656) heißt es, das vom Bundestag beschlossene Verbraucherinformationsgesetz sei unzureichend. Die jüngsten Fleischskandale würden zeigen, dass die Lebensmittelkontrolle der Bundesländer nicht funktioniere. Vielmehr habe sie "kriminelle Missstände" in der gesamten Branche zugelassen. Nach Ansicht der Abgeordneten sollen deshalb die gesetzlichen Regelungen überarbeitet werden, damit ein wirksamer Verbraucherschutz gewährleistet werden kann.
Den Konsumenten stehe ein umfassendes Informationsrecht zu. Eine "übermäßige Schonung der Unternehmen" vor Ansprüchen der Verbraucher sei nicht mehr vertretbar, schreiben die Bündnisgrünen unter Hinweis auf erneute Lebensmittelskandale. Vielmehr müssten Betriebe verpflichtet werden, Informationen über ihre Produkte bereitzustellen. Auch die Lebensmittelkontrolle könne effektiver werden, wenn der Staat mehr Geld zur Verfügung stelle. Einige Bundesländer hätten jedoch die staatliche Überwachung reduziert, anstatt sie auszuweiten. In diesem Zusammenhang kritisieren die Abgeordneten, dass bundesweit nur etwa 2.500 Lebensmittelüberwacher beschäftigt seien. Sie fordern, dass Bund und Länder sich bei Überwachung und Gesetzgebung besser abstimmen. Schärfere Strafen und Bußgelder seien im Wiederholungsfall notwendig.
Die Linksfraktion fordert die Regierung in einem Antrag ( 16/2744) auf, mit den Ländern über einen Staatsvertrag zu verhandeln, der den Aufbau eines bundesweiten Lebensmittel-Qualitätsmanagements zum Ziel hat. Genannt werden Anzahl, Qualifikation und Weiterbildung der Kontrolleure und deren Rotation, die Ansiedlung der Dienststellen der Kontrolleure und die Verbesserung des Datenabgleichs.
Vorgeschlagen wird darüber hinaus, die Kontrollen überwachen zu lassen und das Frühwarnsystem auszubauen. Ebenso solle eine "Task Force" eingerichtet werden, um Vorfälle schneller aufklären zu können. Ein Referenzlabor solle dafür sorgen, dass die Lebensmittel keine unerlaubten Genveränderungen aufweisen. Für Schäden, die von den Lebensmittelkontrolleuren mitverursacht werden, soll die jeweilige Gebietskörperschaft haften, schlagen die Abgeordneten vor. Schließlich fordern sie umfassende Publizitätspflichten über den Aufbau und die Auswertung des Qualitätssicherungs- und -fortentwicklungssystems sowie Ansprüche der Öffentlichkeit auf Auskünfte über die Ergebnisse von Kontrollen. Der Bundestag hat beide Vorlagen am 28. September zur Beratung an den Ernährungsausschuss überwiesen.