Der Schutz der Kreditnehmer, wenn Banken zunehmend dazu übergehen, Immobilienkredite zum Beispiel an internationale Finanzinvestoren zu verkaufen, hat am 28. Februar den Finanzausschuss beschäftigt. Waren es anfangs nur "faule" Kredite, die verkauft wurden, so sind nach Regierungsangaben zunehmend auch ordentlich bediente Kredite, etwa von Häuslebauern, betroffen.
Die Regierung stellte klar: Kein Kreditnehmer muss mehr zahlen, als er vertraglich schuldet. Niemand verliert durch den Kreditverkauf seine vertraglichen Rechte. Da der Verkauf aufsichtsrechtlich nicht relevant sei, habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keinerlei Einfluss.
Für den Finanzmarkt ist ein ungehinderter Kreditverkauf aus Sicht der Regierung positiv zu werten. Bei Privatleuten, die sich zur Finanzierung ihres Eigenheims verschuldet haben, sei zu prüfen, ob ein weitergehender Schutz erforderlich ist. Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sei für die Gläubiger ein "starkes Instrument", das ihnen die Verwertung und zeitliche Verkürzung ihres Engagements erlaube. Das Zivilrecht ermögliche keine Abgrenzung zwischen ordentlich und nicht ordentlich bedienten Krediten.
Denkbare Möglichkeiten wären für die Regierung etwa ein Abtretungsverbot, die Unterwerfung des Zweitmarktes unter das Aufsichtsregime der BaFin oder Informationspflichten gegenüber dem Kreditnehmer.
Der Finanzausschuss will das Problem zügig angehen und zunächst Experten zu einem internen Fachgespräch einladen.