Kontrollgremien
Parlamentarisches Kontrollgremium
Das Parlamentarische
Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der
Nachrichtendienste des Bundes zuständig. Das Gremium kann von
der Bundesregierung eine umfassende Unterrichtung über die
allgemeine Tätigkeit der Geheimdienste verlangen - dies gilt
auch für Vorgänge von besonderer Bedeutung.
G 10-Kommission
Die G
10-Kommission entscheidet über die Notwendigkeit und
Zulässigkeit von Einschränkungen des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes (Schutz der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder
der Sicherung des Bundes oder eines Landes).
ZFdG-Gremium
Das Zollkriminalamt verfolgt Straftaten nach dem Außenwirtschafts- oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Dazu kann es das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken. Der Eingriff in das Grundrecht nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird durch das Gremium nach § 23 c Abs. 8 Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG-Gremium kontrolliert. (vormals Gremium nach § 41 Abs. 5 Außenwirtschaftsgesetz - AWG-Gremium)
Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
Zur Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes das Abhören von Wohnungen mit technischen Mitteln erlaubt. Dieser intensive Grundrechtseingriff wird durch das Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes parlamentarisch kontrolliert.