Verwaltung
WD 4: Haushalt und Finanzen
Steuern, Banken, Kredite: Für Finanzfragen ist der
Fachbereich WD 4 zuständig.
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Der Fachbereich WD 4 deckt thematisch die Gebiete Finanzverfassung, Finanzpolitik, Haushaltswesen, Steuerpolitik, nationales und internationales Steuerrecht, Geld und Kreditwesen, Währungspolitik, Bank- und Börsenwesen ab. So ergeben sich zum Beispiel Fragen nach der Höhe von Unternehmenssteuern im internationalen Vergleich, den Ursachen für Finanz- bzw. Bankenkrisen sowie zur Schuldenaufnahme des Bundes. Die Komplexität des breiten Zuständigkeitsspektrums beruht unter anderem darauf, dass viele der zu bearbeitenden Themen Fragen betreffen, die in Literatur und/oder Rechtssprechung noch nicht behandelt worden sind.
Informationen zum Steuerrecht
Darüber hinaus veröffentlicht der Fachbereich jeweils zu Beginn einer neuen Legislaturperiode eine aktuelle zusammenfassende Darstellung zu den wichtigsten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Abgeordneten der Länder und die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments betreffenden Regelungen im Steuerrecht.Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/abteilung_w/ua_wd/wd_04