Verwaltung
WD 3: Verfassung und Verwaltung
Die Zuständigkeit des Fachbereichs Verfassung und Verwaltung erstreckt sich auf die Gebiete Verfassungsrecht, -politik, -gerichtsbarkeit und -geschichte; Ausschussverfahren, Enquete-Kommissionen, Untersuchungsausschüsse; Parteien und Wahlrecht. Außerdem ist er zuständig für Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsgerichtsbarkeit; Grundzüge des Kommunalrechts und der Kommunalpolitik; Datenschutz; Innere Sicherheit, Verfassungsschutz; Öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Tarifrecht) und Ausländerrecht.
Themen wie Nichtraucherschutz und Föderalismusreform
So genannte Spiegelressorts sind damit in erster Linie das Innenministerium, in zweiter Linie das Justizministerium. Größere Ausarbeitungen hat der Fachbereich erstellt zu Fragen der Föderalismusreform I, zu Fragen des Nichtraucherschutzes und der bevorstehenden Wahlrechtsreform.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/abteilung_w/ua_wd/wd_03