Medienpreis des Deutschen Bundestages
Der Medienpreis würdigt publizistische Arbeiten zum Thema Parlamentarismus.
© DBT/Hans-Günther Oed
Der Medienpreis des Deutschen Bundestages wird seit 1993
verliehen, von diesem Jahr an auch wieder jährlich statt wie
zuvor ab 1997 im zweijährigen Turnus. Der Preis würdigt
hervorragende publizistische Arbeiten - sei es in Tages- oder
Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in
Printmedien, Online-Medien
oder in Rundfunk und Fernsehen -, die zu einem vertieften
Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur
Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen. Er
ist mit 5.000 Euro dotiert.
Bewerbung
Es werden sowohl Eigenbewerbungen wie die Benennung durch Dritte
berücksichtigt. Preiswürdige Arbeiten müssen in
zehnfacher Ausfertigung eingereicht werden. Den Bewerbungen ist
neben dem Anschreiben jeweils ein Lebenslauf
beizufügen.
Jury
Die eingereichten Arbeiten werden von einer hochkarätig
besetzten Fachjury aus
Journalisten unterschiedlicher Medien geprüft, die dem
Präsidenten des Deutschen Bundestages schließlich eine
der Arbeiten zur Auszeichnung vorschlägt.
Bewertung und Preisvergabe
Nach Abschluss der Ausschreibungsfrist erstellt die Verwaltung Dossiers mit allen relevanten Unterlagen zu den eingegangenen Bewerbungen; diese Dossiers umfassen auch eine kurze Zusammenfassung der jeweiligen Arbeit. Auf der Grundlage dieser Dossiers wählt die unabhängige Fachjury in einer ersten Sitzung zunächst die Arbeiten aus, die in eine engere Wahl einbezogen werden sollen. Für jede dieser Arbeiten wird ein Berichterstatter und ein Mitberichterstatter aus der Jury bestellt. In einer zweiten Sitzung der Jury wird sodann auf der Grundlage der Berichte entschieden, welchem Bewerber - sei es einem einzelnen Autor, einem Autorenteam oder einer Redaktion - der Preis zuerkannt werden soll.
Eine Teilung des Preises ist zwar möglich, sollte aber nicht die Regel sein.