Glossar
Altersentschädigung
Eine Altersentschädigung erhalten
ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das 67.
Lebensjahr vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang
angehört haben. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5
Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem
weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1.
Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent
der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt
bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/altersentsch