Glossar
Geschäftsordnung
Das Erfolgsgeheimnis der parlamentarischen
Demokratie liegt darin, dass die Minderheit jederzeit
begründete Hoffnung hat, zur Mehrheit zu werden, und die
Mehrheit jederzeit damit rechnen muss, zur Minderheit zu werden.
Jeder hat also ein Interesse daran, Regeln zu entwickeln, mit denen
sowohl Regierung wie Opposition leben können.
Das wird deutlich in der um Ausgleich der Interessen bemühten
Geschäftsordnung des Bundestages, in der die Funktionen, die
Rechte und Pflichten, die Einberufungen und Abläufe von
Sitzungen und vieles mehr detailliert vorgeschrieben wird. Im
Gegensatz zu den ersten deutschen Parlamenten in monarchischer
Zeit, in der Kaiser und Könige glaubten, den Abgeordneten eine
"Disziplin" vorgeben zu müssen, legt das Grundgesetz in Artikel
40 fest: "Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen
Stellvertreter und Schriftführer. Er gibt sich eine
Geschäftsordnung." Damit ist die Geschäftsordnung
autonomes Satzungsrecht des Parlamentes. Sie muss zwar nach jeder
Wahl neu beschlossen werden. Doch in der Regel übernimmt der
Bundestag die Geschäftsordnung seines
Vorgänger-Parlamentes und verändert sie im Verlauf der
Wahlperiode nur gelegentlich, dabei weniger in ihren
Gründzügen als in kleinen Details.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/go