Glossar
Listenkandidat
Listenkandidaten sind die Wahlbewerber, die auf der Landesliste einer
Partei
aufgeführt sind. Abhängig von der Anzahl der Zweitstimmen und
abhängig von der Zahl der direkt errungenen Mandate wird nach
dem Hare-Niemeyer-Verfahren
errechnet, wieviele der Listenkandidaten einer Partei in den
Bundestag einziehen (Sitzverteilung).
Dabei werden zunächst die Listenkandidaten zu Abgeordneten, die in der Liste weiter oben stehen.
Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/L/listenkand