Glossar
Wirtschaft- und Sozialausschuss (WSA) und Ausschuss der Regionen (AdR)
Die Nebenorgane WSA und AdR bestehen jeweils
aus 222 Mitgliedern. Auf die Bundesrepublik und die anderen
großen Mitgliedstaaten entfallen jeweils 24
Ausschussmitglieder. Im WSA sind die verschiedenen Gruppen des
wirtschaftlichen und sozialen Lebens vertreten. Seine
Stellungnahmen zu Regelungsvorhaben bilden eine wichtige
Brücke zwischen dem Rechtsetzungsprozess auf der
Gemeinschaftsebene und den innerstaatlichen Interessengruppen. Der
AdR, in dem die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften
vertreten sind, bringt ebenfalls seine Interessen und seinen
Sachverstand in den Willensbildungsprozess der EU
ein.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/W/wsa