Glossar
Wehrbeauftragter
Unabhängig vom allgemeinen Petitionsrecht hat
jeder Soldat die Möglichkeit, sich etwa im Zusammenhang mit
der Aufdeckung möglicher Missstände innerhalb der
Bundeswehr an den Wehrbeauftragten
des Deutschen Bundestages zu wenden. Der Wehrbeauftragte wird
auf Weisung des Bundestages oder dessen Verteidigungsausschusses
zur Prüfung bestimmter Vorgänge tätig. Er kann aber
auch aus alleiniger Verantwortung heraus handeln. Er wird dann bei
den entsprechenden Stellen aktiv, wenn ihm durch Eingaben von
Soldaten oder durch Mitteilung von Bundestagsabgeordneten Umstände
bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der
Bundeswehrangehörigen schließen lassen. Der
Wehrbeauftragte berichtet dem Bundestag einmal im Jahr über
das Ergebnis der parlamentarischen Kontrolle zum Schutz der
Grundrechte der Soldaten.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/W/wehrbeauftr