Das neue Grundgesetz
Derzeit befindet sich die neueste Ausgabe des Grundgesetzes im Druck - aus gutem Grund: Im Zuge der Föderalismusreform wurden 25 Artikel verändert beziehungsweise hinzugefügt. Die größte Grundgesetzänderung der Bundesrepublik Deutschland war ein politischer und organisatorischer Kraftakt. Allein in der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat befragten die Abgeordneten von Mitte Mai bis Anfang Juni diesen Jahres 56 Stunden lang fast fünf Dutzend Sachverständige. Am 30. Juni 2006 beschloss der Bundestag das Reformpaket mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit (428 zu 162 Stimmen, drei Enthaltungen).
Auch wenn das gedruckte Grundgesetz noch nicht in der neuesten Fassung vorliegt, sind bereits jetzt viele Quellen online verfügbar: Aufzeichnungen der Anhörungen, eine Synopse der alten und neuen Grundgesetzfassungen, Protokolle von Sitzungen des Plenums und vieles mehr.
Weitere Informationen
- Grundgesetz
online mit Stand vom 1. September 2006
- Synopse
der Grundgesetzänderungen mit Erklärungen
- Synopse der
Grundgesetzänderungen
- Bundestagsdrucksachen
zur Föderalismusreform
- Sitzungsprotokolle
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Audio-Aufzeichnungen (Podcasts) der öffentlichen
Anhörungen
- Video-Aufzeichnungen
der öffentlichen Anhörungen
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Zusammenfassungen: Föderalismusreform 15. Mai - 30. Juni 2006
-
Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zu der Wirkung der
Föderalismusreform
- Unangeforderte Stellungnahmen