Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz?
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung befasst sich am 15. Oktober 2008 in einer öffentlichen Anhörung mit dem Generationengerechtigkeitsgesetz. In einem entsprechenden Entwurf (16/3399) fordern Angehörige fast aller Bundestagsfraktionen, dass die Generationengerechtigkeit "ihren Niederschlag im Umfeld der Artikel 20 und 109 des Grundgesetzes" finden müsse.
Zeit: Mittwoch, 15. Oktober 2008, 17:00 Uhr bis ca. 20:00
Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus,
Sitzungssaal 3.101, Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, Berlin
"Der Staat ist aufgefordert , in seinem Handeln auch die Interessen
künftiger Generationen zu schützen", heißt es in
dem Entwurf. Politik müsse eine langfristige Ausrichtung
erhalten. Bei Verteilungskonflikten zwischen den die Gegenwart
bestimmenden Partikularinteressen hätten bisher die nicht
repräsentierten künftigen Generationen und die schwach
repräsentierte junge Generation das Nachsehen.
Interessierte Zuhörer der öffentlichen
Anhörung werden gebeten, sich im Ausschusssekretariat unter
(030) 227 - 31892 / 31440 anzumelden.
Liste der Sachverständigen:
- Prof. Dr. Christian Calliess, Prof. für Öffentliches Recht und Europarecht, Universität Berlin
- Dr. Volker Hauff, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung
- Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht , Universität Bayreuth
- Dr. Sebastian Knell, Philosoph an der Universität Basel, Studiengang „Sustainable Development“
- Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. für Finanzwissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Dr. Norbert Reuter, Gewerkschaftssekretär, Ver.di Bundesvorstand
- Dr. Michael Thöne, Geschäftsführer des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität Köln
- Dr. Dr. Jörg Tremmel, Wissenschaftlicher Direktor bei der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen