Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll weiterhin gelten
Berlin: (hib/VOM) Im 16. Deutschen Bundestag soll das Geschäftsordnungsrecht der vergangenen Wahlperiode mit der Maßgabe zweier redaktioneller Änderungen weiterhin gelten. Dies sieht ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1) zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestages vor. Zu den Verfahrensregelungen gehören neben der Geschäftsordnung einschließlich ihrer Anlagen auch die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR, die gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss, die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes sowie die Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes, das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren im Verteidigungsfall.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.