Zahl der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten auf sechs festlegen
Berlin: (hib/BOB) Die Zahl der Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Bundestages soll nach einem gemeinsamen Antrag ( 16/2) der Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf sechs festgelegt werden. Begründet wird diese Initiative zur konstituierenden Sitzung des 16. Deutschen Bundestages mit dem Hinweis, die den Präsidenten stellende stärkste Fraktion solle einen Stellvertreter und die nächst größere solle zwei Stellvertreter stellen. Jede weitere Fraktion solle jeweils einen Vizepräsidenten entsenden. Die Geschäftsordnung des Bundestages bestimmt, dass jede Fraktion durch mindestens eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten ist.
In weiteren Anträgen ( 16/3, 16/4, 16/5, 16/6, 16/7, 16/8) schlagen die Fraktionen folgende Abgeordnete zur Wahl als Stellvertreter bzw. Stellvertreterin des Bundestagspräsidenten vor: CDU/CSU: Gerda Hasselfeldt, SPD: Wolfgang Thierse und Susanne Kastner, FDP: Hermann Otto Solms, Die Linke: Lothar Bisky und Bündnis 90/Die Grünen: Katrin Göring-Eckardt.
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