"Wahrheitskommissionen dürfen strafrechtliche Aufarbeitung nicht ersetzen"
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung muss gegenüber den Staaten, in denen Wahrheits- und Versöhnungskommissionen arbeiten, klarstellen, dass die jeweiligen Regierungen eine zentrale Verantwortung für die Aufarbeitung der Vergangenheit und die Wiederherstellung von Rechtssicherheit tragen. Dies betonen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag ( 16/932). Die Arbeit von Wahrheitskommissionen dürfe eine strafrechtliche Verfolgung der Täter nicht ersetzen, wenn es sich dabei um schwere Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt.
Ansonsten soll der Bundestag alle ernsthaften Bemühungen in den Staaten, die sich ihrer belastenden Vergangenheit stellen, würdigen. Die Wahrheits- und Versöhnungskommissionen gäben den Opfern eine Stimme, machten Verbrechen und die Täter öffentlich bekannt und hülfen, die Entschädigung der Opfer vorzubereiten. Insofern seien die Kommissionen eine "sinnvolle Ergänzung" zur strafrechtlichen Aufarbeitung durch die Justiz. Die vier antragstellenden Fraktionen fordern die Bundesregierung weiter auf, die betroffenen Regierungen zu drängen, die Empfehlungen von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen zu berücksichtigen. Wenn möglich, sei Hilfe für die Umsetzung, insbesondere bei Reformen im Polizei-, Militär- und Justizbereich und im Erziehungs- und Bildungswesen, anzubieten. Wiedergutmachung an den Opfern soll nach Auffassung der Antragsteller ebenso gefördert werden. Zur Wiedergutmachung zählten auch professionelle Angebote zur Traumabewältigung und die psychosoziale Versorgung der Opfer. Die Regierung soll ferner die bei der 61. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission in Auftrag gegebene Studie über das Recht auf Wahrheit zum Anlassen nehmen, gegenüber Ländern mit nicht aufgearbeiteter Vergangen anzuregen, dies nachzuholen.
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