Familie. Rund 250.000 Kinder unter drei Jahren werden in Deutschland in Kindertagesstätten betreut. 43.000 unter Dreijährige werden in öffentlicher Tagespflege versorgt. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren hervor, der jetzt als Unterrichtung ( 16/2250) vorliegt.
Prozentual ergibt sich so eine Platz-Kind-Relation von 11,7 Prozent und eine Tagespflegequote von zwei Prozent. Die Platz-Kind-Relation gibt an, für wie viele Kinder einer Altersgruppe ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Insgesamt werden demnach 13,7 Prozent der unter Dreijährigen Kinder in Deutschland außerhalb der Familie betreut. Das sind gut fünf Prozent mehr als noch im Jahr 2002, was eine Verbesserung der Betreuungssituation von bundesweit 25 Prozent bedeutet.
Obwohl es in Westdeutschland derzeit fast doppelt so viele Betreuungsplätze für unter Dreijährige gibt wie im Jahr 2002, sind die Unterschiede zu Ostdeutschland nach wie vor erheblich. Im Schnitt ist die Platz-Kind-Relation im Osten mit 39,8 Prozent vier Mal höher als im Westen. Trotz der insgesamt positiven Entwicklung, die die Bundesregierung als Folge des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wertet, ist die Angebotssituation in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten weiterhin sehr unterschiedlich. Die Unterschiede seien derart groß, dass sie nicht allein Ausdruck differierender Nachfrage sein könnten, sondern auch Ergebnisse unterschiedlicher Politik vor Ort darstellten, heißt es in dem Bericht. Noch immer entscheide somit der Wohnort maßgeblich über die Chancen, einen Betreuungsplatz für ein Kind unter drei Jahren zu bekommen. Außerdem seien flexible Angebote in weiten Teilen Deutschlands noch keine Selbstverständlichkeit.
In vielen Einrichtungen der Kinderbetreuung werden zwar Ganztagesplätze vorgehalten, die allerdings nur für einen Teil des Tages genutzt würden, so die Bundesregierung. Aus diesem Grund fordert sie flexible Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen. Da mit 80 Prozent der Großteil der unter dreijährigen Kinder in Einrichtungen betreut werde, müsse der Ausbau der Kindertagespflege, bei der eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die Betreuung übernimmt, weiter intensiviert werden. Denn das TAG sieht ein Verhältnis von etwa einem Drittel Kindertagespflege und zwei Dritteln institutioneller Plätze in Betreuungseinrichtungen vor. Die Kindertagespflege ist seit 1. Januar 2005 neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen laut Gesetz eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Voraussetzung für eine öffentliche Finanzierung der Tagespflege ist die Berufstätigkeit der Eltern. Seit diesem Jahr müssen alle Tagesmütter und -väter eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.