VERBRAUCHERSCHUTZ
Für ein Verbot von Telefonwerbung setzten sich Bündnis
90/Die Grünen ein. In einem Antrag (
16/4156 ) fordert die Fraktion die
Bundesregierung unter anderem auf, unerbetene Telefonwerbung als
Ordnungswidrigkeit zu regeln und der Bundesnetzagentur die
Kompetenz zu übertragen, Verstöße mit
"empfindlichen" Bußgeldern bis zu 50.000 Euro ahnden zu
können.
Weiter solle das Instrument der Gewinnabschöpfung bereits
greifen, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat.
Der abgeschöpfte Gewinn soll verpflichtend an Einrichtungen
des Verbraucherschutzes weitergeführt oder zur Finanzierung
des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes verwendet werden.
Schließlich soll die Bundesregierung in bundeseigenen
Unternehmen und Aufsichtsräten darauf hinwirken, dass das
gesetzliche Telefonwerbeverbot ausnahmslos eingehalten wird.
Die Bündnisgrünen begründen ihren Antrag unter
anderem damit, dass belästigende Werbung durch
unerwünschte Telefonanrufe zu einem massenhaft auftretenden
Problem für Verbraucher und Verbraucherinnen geworden sei. Die
Verbraucherverbände wiesen darauf hin, dass täglich
Tausende von Rechtsverstößen gegen das gesetzliche
Verbot von Telefonwerbung stattfänden.
2004 habe die rot-grüne Bundesregierung das Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb umfassend novelliert und Verbraucherinnen
und Verbraucher als Schutzobjekt in das Gesetz eingeführt.
Darin sei vorgesehen, dass bereits ein erstmaliger Werbeanruf ohne
vorherige Einwilligung unzumutbar und als unlauterer Wettbewerb
verboten sei. Leider werde dieses Verbot von den Marktteilnehmern
nicht oder nur unzureichend beachtet, so die Grünen. Das
Verbot der Telefonwerbung sei gerechtfertigt, da der oder die
Angerufene gegen das Eindringen in die Privatsphäre
geschützt werden müsse. Der Bundestag hat den Antrag am
1. Februar an den Fachausschuss überwiesen.