Finanzen
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion eine
gesetzliche Regelung schaffen, damit die Börsenumsatzsteuer
wieder erhoben werden kann. Damit solle ein Prozent des Umsatzes
aller Geschäfte mit Wertpapieren an den Fiskus abgeführt
werden, heißt es in einem Antrag (
16/4029 ), den der Bundestag am 1. Februar zur
Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die
Börsenumsatzsteuer 1990 abgeschafft wurde. Ziel sei es damals
gewesen, Nachteile des Finanzplatzes Deutschland im internationalen
Wettbewerb zu beseitigen. In anderen EU-Ländern wie
Großbritannien, einem der weltweit größten
internationalen Finanzplätze, werde diese Steuer jedoch
weiterhin erhoben. Dort betrage sie 0,5 Prozent, im
"Steuerparadies" Irland ein Prozent und in Finnland 1,6
Prozent.
Die Fraktion sieht ihre Forderung im Zusammenhang mit der
Anhebung der Mehrwertsteuer zum Jahresanfang, durch die
mehrheitlich Menschen mit niedrigem Einkommen belastet würden.
Die Deutsche Bundesbank weise für das Jahr 2005
Börsenumsätze von insgesamt 3,8 Billionen Euro aus. Bei
einer Börsenumsatzsteuer von einem Prozent auf alle
Wertpapiertransaktionen entspreche dies Steuereinnahmen von 38
Milliarden Euro, rechnen die Abgeordneten vor.
Selbst bei einer geringeren Zahl kurzfristiger spekulativer
Käufe und Verkäufe kämen nach Ansicht der
Linksfraktion immer noch 30 Milliarden Euro zusammen.