Wenn das Misstrauen immer größer wird, hilft nur ein DNA Test. Für etwa 180 Euro kann "Mann" die Frage klären: "Bin ich wirklich der leibliche Vater meines Kindes?" Gerichtsverwertbar sind derartige Gutachten allerdings nicht. Ein entsprechendes BGH-Urteil wurde erst im Februar durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Heimliche Vaterschaftstests sind illegal und verstoßen gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes, hieß es dort. Doch Karlsruhe ließ die zweifelnden Väter nicht im Regen stehen. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, "ein geeignetes Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen".
Das Bundesjustizministerium will dem nun nachkommen und legte am 27. März einen Entwurf vor, nach dem Väter ebenso wie Mütter oder Kinder künftig gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen ohne Angabe von Gründen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben sollen. Sind die Familienangehörigen nicht mit dem Gentest einverstanden, werden sie per Gerichtsbeschluss zur Einwilligung gezwungen. Als einzige Ausnahme soll eine Härtefallklausel gelten, wenn das Kind die Erkenntnis nicht verkraften würde, dass der Vater nicht der echte Vater ist.
Am 30. März hat nun der Bundesrat entschieden, eine bayrische Vorlage in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht beide Entwürfe als "in die gleiche Richtung gehend" an. Der bayrische Entwurf sei vom Bundesverfassungsgericht als "verfassungsrechtlich geeignet" bezeichnet worden. Offensichtlich habe er für den Entwurf der Bundesregierung "Pate gestanden". Kritik äußerte Merk allerdings an der vorgesehenen "Härtefallklausel". Dafür gebe es keinen Bedarf, so die Ministerin.