Die von der Bundesregierung geplante Reform des Versicherungsvertragsrechts ( 16/3945 ) ist von der Mehrheit der Sachverständigen grundsätzlich begrüßt worden. Auf einer Anhörung am 28. März kritisierte aber der ehemalige CDU-Bundesminister Friedrich Bohl, jetzt als Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater tätig, den Vorschlag mit Blick auf die Höhe des Rückkaufswertes von Lebensversicherungen.
Zwar gebe es die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Nach Bohls Ansicht gehe der Gesetzentwurf aber zu weit. Denn danach solle bei einer vorzeitigen Kündigung eines Versicherungsvertrages künftig ein Rückkaufswert garantiert werden. Dieser entspreche mindestens der Höhe des Deckungskapitals, das bei einer gleichmäßigen Verteilung der genannten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verbleibe. Anderer Meinung war Axel Wehling von Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft: Die im Entwurf vorgesehene Regelung, die Rückkaufswerte in den ersten Vertragsjahren zu erhöhen, werde von der Versicherungswirtschaft unterstützt.
Umstritten war die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass der potenzielle Versicherte von der Möglichkeit, sich über Vor- und Nachteile des Geschäfts aufzuklären, keinen Gebrauch macht. Lilo Blunck vom Bund der Versicherten wollte diese Option ausgeschlossen wissen. Sonst würden sich eloquente Vermittler eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen, um ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten. Bohl und Wehling waren anderer Meinung. Für den Kunden sei es entscheidend, dass er alle Informationen erhalte, die für seine Entscheidung zum Abschluss eines Vertrages relevant sind. Besser wäre, ein Merkblatt vor der Antragstellung zu übergeben. Manfred Westphal vom Verband der Verbraucherzentralen lobte den Gesetzentwurf. Es würden zahlreiche langjährige Forderungen der Verbraucherschützer aufgegriffen.