»GENERATION PRAKTIKUM«
Regierung arbeitet an rechtlichen Klarstellungen
Der "Generation Praktikum" geht es oft schlecht: 60-Stunden-Woche, miese Bezahlung und kaum Zukunftschancen. Dies ist zwar nicht die Regel, seltene Ausnahme ist es aber auch nicht. Das wurde deutlich am 26. März bei bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses, in der es um zwei Eingaben zur Situation von Praktikanten und Praktikantinnen ging.
In der ersten Petition fordert Desiree Grebel, Praktika von Hochschulabsolventen in ein reguläres Arbeitsverhältnis umzuwandeln, wenn sie länger als drei Monate dauern und dem Berufsbild des Hochschulabsolventen entsprechen.
In der zweiten Eingabe fordert der DGB-Bundesvorstand, dass Praktika und ähnliche Lernverhältnisse per Gesetz eindeutig von Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden müssen, damit sie keine regulären Stellen ersetzen. Praktika müssten auf drei Monate begrenzt und mit mindestens 300 Euro pro Monat vergütet werden. Beide Petitionen wurden von mehr als 108.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.
Rudolf Anzinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterscheidet drei Gruppen von Praktikanten: Bei der ersten Gruppe handelt es sich um Praktika, bei denen nicht die Arbeitsleistung, sondern der Lernzweck im Vordergrund steht. Dies gelte auch für Hochschulabsolventen, die außerhalb der Ausbildung neue Erkenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sammeln wollen. Die zweiten Gruppe will das Berufsleben kennenlernen. Bei diesem "Schnupperpraktikum" wird in der Regel kein Geld gezahlt. Nach Ansicht der Regierung gibt es bei diesen beiden Gruppen von Praktikantenverhältnissen keine Probleme. Anders sieht dies bei der dritten Gruppe aus, die in den Petitionen angesprochen wird. Hierbei wird formell ein unentgeltliches Praktikum vereinbart, tatsächlich wird jedoch echte Arbeitsleistung erbracht. Allerdings sind auch diese "Praktikanten" nicht ohne gesetzlichen Schutz. So stehe ihnen oft ein Vergütungsanspruch zu, der sich auch einklagen lasse, so Anzinger.
Wem dies zu heikel ist, der kann auf neue Gesetzesinitiativen der Regierung hoffen. Sie denkt laut Anzinger zumindest über rechtliche Klarstellungen nach. Zunächst soll jedoch die Auswertung einer Umfrage abgewartet werden, die im April vorliegt. Zudem setzt die Regierung auf eine wirkungsvolle Öffentlichtkeitsarbeit zum Beispiel mit der Internetplattform "Generation Praktikum", um die Praktikanten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Anzinger, sein Kollege Andreas Storm (CDU) vom Bundesbildungsministerium und die meisten Abgeordneten des Petitionsausschusses machten jedoch deutlich, dass sie die geforderte Begrenzung der Praktika auf drei Monate für nicht sinnvoll halten. Dies gilt auch für eine gesetzliche Mindestvergütung von 300 Euro.