Mit ihrer Steuerpolitik setzt die Bundesregierung auf das Signal eines gesenkten Tarifsteuersatzes auf die Unternehmensgewinne: Ausländisches Kapital soll nach Deutschland gelockt werden und die deutschen Unternehmen auf den Abzug ins Niedrigsteuerausland verzichten.
Dabei hat sie hat aus früheren Fehlern gelernt. Der effektive Steuersatz sinkt bei weitem nicht so stark, denn eine Liste von Steuervorteilen zur Erweiterung der Bemessungsgrundlage ist geplant. Es überraschte der ursprüngliche Mut, mit dem der Bundesfinanzminister an den Abbau offensichtlichter Steuerprivilegien herangegangen ist. Das richtige Stichwort der Reform lautete: Stärkung der nationalen Steuersubstanz.
Allerdings hat die Wirtschaftslobby die ursprünglich geplante Addition der Zinsausgaben zum Gewinn als Steuerbasis verwässert. Das kostet den Staat Steuereinnahmen, die für die Finanzierung der Infrastruktur und die Wirtschaft benötigt werden. Schließlich wird die Unternehmensteuerreform durch einen Tabubruch bei der Einkommensbesteuerung ergänzt. Einkommen aus Arbeit wird ab einem Grenzsteuersatz von über 25 bis 42 Prozent gegenüber Kapitaleinkünften steuerlich benachteiligt. Insgesamt leidet das Vorhaben unter handwerklichen Schwächen. Zudem ist die Signalwirkung eines niedrigeren Steuersatzes auf Unternehmensgewinne zur Stärkung des Investitionstandorts ungewiss.
Mit sprudelnden Steuermehreinnahmen ist kaum zu rechnen - der Staat wird fiskalisch ärmer. Die Gewinner sind die wirtschaftlich starken Aktiengesellschaften, während die auf Ausschüttung angewiesenen Einzelunternehmen und die Erwerbsarbeit benachteiligt werden. Eine kritische Überprüfung dieser Reform ist unbedingt erforderlich.