Das neue Unterhaltsrecht soll ein Recht für die Kinder sein, für alle Kinder - aber das ist es nicht. Dieses Recht ist ein Strafrecht für die Kinder, die nicht in ordentlichen Verhältnissen geboren sind. Es bestraft die nichtehelichen Kinder.
Nur auf dem Papier haben eheliche und nichteheliche Kinder den ersten Rang. Doch das ist nur die halbe Wahrheit, denn man kann das Kind und sein Wohl nicht losgelöst von seiner familiären Situation betrachten.
Das Kind lebt nämlich nicht vom ersten Rang allein; es lebt von und mit dem Elternteil, der es betreut und umsorgt. Wenn es aber um diese Betreuung geht, steht das nichteheliche Kind schlechter da als das eheliche, weil die Mutter eines nichtehelichen Kindes schlechter gestellt wird als die eines ehelichen Kindes.
Das neue Unterhaltsrecht setzt die Mutter des nichtehelichen Kindes im Rang weit zurück. Das heißt: Wenn die Mutter deswegen keinen Unterhalt bekommt, muss sie arbeiten gehen oder von der Sozialhilfe leben. Beides trifft auch das Kind. Von Jus-tizministerin Brigitte Zypries wird als Begründung der Satz kolportiert, man könne doch nicht einen "One-Night-Stand" so behandeln wie eine Ehe.
Das Kind kann aber nichts dafür, welcher Verbindung es entspringt. Das nichteheliche Kind ist genauso auf die persönliche Sorge angewiesen wie ein eheliches. Der Betreuungsunterhalt wird allein des Kindes wegen gewährt - und nicht zu Gefallen der Mutter.