Die Linksfraktion will so genanntes Sozialdumping bei der Beförderung von Briefsendungen verhindern und hat dazu eine Änderung des Postgesetzes vorgeschlagen ( 16/4908 ). Sie weist darauf hin, dass mit der Liberalisierung des deutschen Briefmarktes ein neuer Niedriglohnsektor entstanden sei. Laut Sozialklausel im Postgesetz müsse die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde die Lizenz für die Beförderung von Briefsendungen unter 1.000 Gramm verweigern, wenn anzunehmen ist, dass das betreffende Unternehmen die wesentlichen Arbeitsbedingungen "nicht unerheblich" unterschreitet.
Laut Fraktion kommt die Bundesnetzagentur diesem Kontrollauftrag nur unzureichend nach, weil sie lediglich den Umfang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung prüfe. Für die Linke gehören zu den Arbeitsbedingungen auch das Entgelt, die Arbeitszeit und der Urlaub. Sie schlagen deshalb vor, die Lizenzauflagen neu zu fassen, indem das Entgelt, die Arbeitszeit und der Urlaub im Gesetz genannt werden. Da- rüber hinaus müssten Kriterien für den Begriff "Arbeitsbedingungen" bestimmt werden. Der Bundestag hat den Entwurf am 26. April zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.