STEUERRECHT
Engagierte Bürger sollen entlastet werden. Das ist zu wenig, sagt die Opposition.
In Deutschland engagieren sich rund 23 Millionen Menschen ehrenamtlich, das sind etwa 36 Prozent der Bevölkerung. Für sie soll es steuerliche Entlastungen geben. Der Bundestag hat am 10. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" ( 16/5200 ) zusammen mit einem Antrag der Linken (16/5245 ) in erster Lesung beraten. Er soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
440 Millionen Euro wollen sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und die Länder diese Verbeugung vor dem Ehrenamt jährlich kosten lassen. Einige Redner kündigten in der Debatte bereits Änderungswünsche an mit dem Ziel, den Empfängerkreis der Vergünstigungen auszuweiten. Dafür äußerte Steinbrück Verständnis, solange der finanzielle Rahmen nicht gesprengt wird.
Geplant ist, die steuerlich absetzbare Übungsleiterpauschale von 1.848 Euro auf 2.100 Euro jährlich zu erhöhen. Für die Betreuung hilfsbedürftiger alter, kranker oder behinderter Menschen in einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Einrichtung, die im Schnitt monatlich mindestens 20 Stunden dauert, sollen 300 Euro jährlich von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die Höchstgrenze für den steuerlichen Spendenabzug soll künftig bei einheitlich 20 Prozent liegen. Den Höchstbetrag für die Kapitalausstattung von Stiftungen will die Regierung von 307.000 Euro auf 750.000 Euro anheben.
Der Staat habe durch ehrenamtliches Engagement einen geldwerten Vorteil von 17 Milliarden Euro jährlich, sagte Priska Hinz (SPD) in der Debatte. Eduard Oswald (CSU) warb für einen breiten Konsens, auch wenn nicht alle Wünsche erfüllbar seien. Volker Wissing (FDP) nannte den Entwurf dagegen "armselig". Viele Engagierte profitierten davon nicht. Barbara Höll (Die Linke) beklagte mangelnde Chancengleichheit beim Zugang zum bürgerschaftlichen Engagement. Ihre Fraktion plädiert unter anderem dafür, das Amt eines Regierungs- beauftragten für bürgerschaftliches Engagement zu schaffen. Christine Scheel (Grüne) würde gerne den Kreis der Nutznießer der 300-Euro-Regelung über die Mildtätigen hinaus erweitern, beispielsweise auf die in Umweltverbänden Engagierten.