Um die angespannte Belegungssituation im Maßregelvollzug zu verbessern, hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das am 8. Juni auch die Zustimmung der Länderkammer erfuhr. Die Übereinstimmung wurde nicht zuletzt dadurch ermöglicht, indem wesentliche Forderungen der Länder erfüllt und einige zentrale Regelungen aus dem Gesetzentwurf des Bundesrates übernommen wurden.
Insbesondere die Neuregelung der Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die Möglichkeit zur Umkehrung der bisherigen Vollstreckungsreihenfolge "Maßregel vor Strafe" gingen auf Forderungen der Länder zurück. So dürfen künftig Anordnung und Fortdauer der Unterbringung von einem zu erwartenden Behandlungserfolg, also der Vermeidung von Rückfalltaten, abhängig gemacht werden.
Damit soll verhindert werden, dass Täter mit ungünstigen Ausgangsbedingungen kostenintensive Therapieplätze blockieren. Bei gleichzeitig verhängter Haftstrafe und Maßregel dürfe nun unter bestimmten Voraussetzungen die Haft vorweg vollzogen werden. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die fachgerechtere Behandlung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter.