Zukünftig werden Reisepässe neben Fotos auch Fingerabdrücke des Inhabers in elektronischer Form enthalten. So sieht es das neue Passgesetz vor, das am 8. Juni vom Bundesrat gebilligt wurde. Da die Passgesetznovelle bereits Ende Mai den Bundestag passiert hatte, sind jetzt die Voraussetzungen für elektronische Reisepässe der zweiten Generation geschaffen.
Anders als ursprünglich vorgesehen, sollen die Fingerabdrücke aber nicht dauerhaft bei den Meldebehörden gespeichert, sondern nach Ausfertigung des Passes vernichtet werden. Dagegen soll die Polizei unter bestimmten Bedingungen die elektronisch gespeicherten Passfotos bei den Meldeämtern online abrufen können. In Kinderreisepässen soll hingegen auf den Einsatz von Chips mit den biometrischen Merkmalen Gesichtsbild und Fingerabdruck verzichtet werden. Ebenfalls anders als zunächst geplant sollen Doktortitel weiterhin im Pass aufgenommen werden können. Außerdem können sich Transsexuelle, die mindestens ihren Vornamen geändert haben, einen Pass ausstellen lassen, in dem das Geschlecht eingetragen ist, dem sie sich zugehörig fühlen.
CDU-Innenexperte Clemens Binninger bezeichnete das neue Passgesetz als einen "erheblichen Sicherheitsgewinn". Der Datenschutzbeauftragte der Linksfraktion, Jan Korte, nannte es hingegen einen "Skandal", die gesamte Bevölkerung durch die Abnahme von Fingerabdrücken erkennungsdienstlich zu behandeln.