Der Bundestag hat am 5. Juli dem Abkommen zwischen der EU und den USA über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen ( 16/4377 ) zugestimmt. Die Regierungskoalition und die FDP stimmten dafür. Die Linke war dagegen, die Grünen enthielten sich. Die Koalition unterstrich, man sei gegen die Todesstrafe und man wolle auch nicht, dass die Ausgelieferten vor ein Sondergericht gestellt würden. Dies werde in dem Abkommen berücksichtigt. Ziel des Abkommens ist es, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA vor allem bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des Terrorismus zu verbessern.
Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stemmen sich gegen Leistungskürzungen bei der geplanten Reform der Unfallversicherung. Die Linke verlangt in ihrem Antrag ( 16/5616 ) "nicht hinter das bestehende Niveau der Absicherung zurückzufallen". Die Grünen fordern in ihrem Antrag ( 16/5896 ), Geringverletzte dürften künftig nicht leer ausgehen. Die Fraktionen beziehen sich auf einen Reformentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Der Bundestag überwies beide Anträge am 5. Juli in den Sozialausschuss.
Im jährlich stattfindenen Mikrozensus werden Frauen zwischen 15 und 75 Jahren künftig auch nach der Zahl der geborenen Kinder befragt. Eine entsprechende Änderung des Mikrozensusgesetzes ( 16/5239 ) wurde am 5. Juli mit den Stimmen der Koalition und der Liberalen beschlossen. Bislang fielen etwa nicht ehelich geborene Kinder aus der Statistik, hieß es zur Begründung. Grüne und Linke lehnten den Entwurf ab.
Die Fraktion Die Linke will die Rente mit 67 und die beschlossenen Dämpfungen künftiger Rentensteigerungen rückgängig machen. Um zu gesetzlichen Renten zurückzukehren, die den Lebensstandard im Alter sichern, verlangen die Abgeordneten in einem Antrag ( 16/5903 ), den Beitragssatz bis zum Jahr 2030 auf 28 Prozent anzuheben. Der Bundestag überwies die Vorlage am 6. Juli in den Sozialausschuss.
Die Linksfraktion will verhindern, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente gehen müssen. Sie hat dazu einen Antrag ( 16/5902 ) vorgelegt, den der Bundestag am 6. Juli zusammen mit einem Antrag der Grünen ( 16/5429 ), der sich ebenfalls gegen die Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen richtet, in die Ausschüsse überwies. Die Linke fordert, dass die so genannte Nachrangigkeitsregelung nicht gelten soll, wenn sie Rentenminderungen zur Folge hat. Ende des Jahres laufe die so genannte 58er-Regelung aus. Dann müssten Alg-II-Bezieher wegen der Nachrangigkeitsregel Rente beantragen, auch wenn dies mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent verbunden sei.