Das Bundesverfassungsgericht soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung im kommenden Jahr fast 21,59 Millionen Euro ausgeben dürfen. Das sind ungefähr 1,22 Millionen Euro mehr als 2007. Verantwortlich dafür ist ein höherer Ansatz bei den Personalausgaben. Sie klettern 2008 von 17,28 Millionen Euro auf fast 18,43 Millionen Euro. Für die Verwaltung soll das höchste deutsche Gericht im kommenden Jahr 2,1 Millionen Euro (2007: 2,09 Millionen Euro) ausgeben dürfen; für Investitionen sollen 1,06 Millionen Euro (1 Million Euro) zur Verfügung stehen.
Im Jugendstrafvollzug inhaftierte junge Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, über Maßnahmen, die sie betreffen, von einem in ihrer Nähe gelegenen Gericht angehört zu werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/6293 ) vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2006 festgestellt, dass diese Grundlage für den Jugendstrafvollzug gegenwärtig nicht vorhanden sei, und Berlin aufgefordert, bis Ende des Jahres eine Änderung vorzunehmen. Der Entwurf setzt laut Regierung diese Forderung um, indem künftig die Jugendkammern der Landgerichte über Maßnahmen im Strafvollzug entscheiden müssen und nicht, wie bisher, die Oberlandesgerichte. Im Rahmen der Föderalismusreform sei zwar der Jugendstrafvollzug zum 1. September vorigen Jahres auf die Länder übergegangen. Der Bund habe aber weiterhin die Kompetenz für den gerichtlichen Rechtsschutz.
Wer künftig per Flugzeug über die Schengen-Außengrenzen in die Bundesrepublik einreist, muss damit rechnen, dass seine Daten an die Bundespolizeidirektion übermittelt werden. Angaben wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Reisedokuments oder Flugnummer sollen nach dem Willen der Regierung "unverzüglich" an die Bundespolizei übermittelt werden, sobald der Check-in der Fluggäste für den betreffenden Flug geschlossen ist. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat ( 16/6292 ). Darin heißt es, dass nicht von allen Flügen Daten übermittelt werden sollen, sondern nur in Fällen, in denen die Übermittlung "ausdrücklich verlangt wird". So könnten Flugstrecken, die nach den behördlichen Erkenntnissen häufiger als andere für illegale Einreisen genutzt werden, gezielter überprüft werden.
Fünf Parteien konnten im Monat Juli Spendeneinnahmen verbuchen. Wie aus einer Unterrichtung ( 16/6264 ) des Bundestagspräsidenten hervorgeht, erhielt die CDU 200.000 Euro von Prof. Hermann Schnabel aus Hamburg. Je 60.001 Euro spendete die Allianz AG, München, an CDU und SPD. CSU und Grüne wurden ebenfalls mit je 60.001 Euro von der Allianz SE, München, bedacht. An die FDP gingen 50.001 Euro von der Münchner Allianz Versicherung.