Deutschland wird künftig im Europäischen Parlament mit drei Abgeordneten weniger vertreten sein. Das EP beschloss am 11. Oktober mit großer Mehrheit eine Neuverteilung der Sitze. Nach der nächsten Europawahl 2009 wird das EP insgesamt nur noch über 750 Abgeordnete verfügen. Das sind 35 weniger als bisher. Für Deutschland bedeutet das, dass es künftig statt 99 nur noch 96 Mandate erhält. Außer Deutschland müssen noch 16 weitere Länder auf Sitze verzichten, darunter auch Italien und Polen. Eine endgültige Entscheidung wird aber erst diese Woche auf dem EU-Gipfel fallen. Ziel der Änderung ist es, bei der Sitzverteilung stärker die Einwohnerzahl der Länder zu berücksichtigen.
Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern und insbesondere zu seinen finanziellen Beiträgen in vielen internationalen Organisationen quantitativ und qualitativ nicht mehr oder noch nicht angemessen repräsentiert - so die Ansicht der Koalitionsfraktionen. In einem Antrag ( 16/6602 ) fordern CDU/CSU und SPD die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, eine langfristig angelegte Personalstrategie für eine verbesserte "Positionierung deutschen Personals" in internationalen Organisationen auszuarbeiten und umzusetzen. Dabei seien die Länder einzubeziehen. Dies gelte für Spitzenpositionen genauso wie für Laufbahn- und Nachwuchsbeamte. Die Förderung von deutschen Bewerbern sowohl aus dem öffentlichen Dienst als auch dem Wirtschafts- oder Wissenschaftsbereich solle weiter ausgebaut werden.
Der Bundestag spricht sich für die Ratifizierung des veränderten Vertrages über die konventionellen Streitkräfte in Europa (KSE) aus. In getrennten Anträgen plädieren dafür alle Fraktionen außer der Linken. Der KSE-Prozess befinde sich in einer "tiefen Krise", nachdem der russische Präsident Putin im Juli per Dekret angekündigt hatte, ab Dezember dieses Jahres den KSE-Vertrag nicht mehr anzuwenden, schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag ( 16/6603 ). Die Bundesregierung solle den Dialog aller Partner fortsetzen und die Möglichkeit einer schrittweisen parallelen Ratifizierung des KSE-Vertrages anstreben. Die Länder, die noch nicht Mitglied des KSE-Vertrages seien - insbesondere die baltischen Staaten und Slowenien - seien in ihrem Bemühen zu unterstützen, dem KSE-Vertrag nach dessen Inkrafttreten unverzüglich beizutreten. Vor dem Hintergrund des drohenden russischen Ausstiegs aus dem KSE-Vertrag verlangt die FDP in ihrem Antrag ( 16/6431 ) "Beweglichkeit" von den NATO-Mitgliedstaaten. Dies gelte vor allem für die USA. Auch die Grünen forderten, den KSE-Vertrag "unverzüglich" zu ratifizieren.
Die Bundesregierung vermag nicht einzuschätzen, welche Umsetzungschancen die Polizeireform in Bosnien-Herzegowina hat. Das geht aus ihrer Antwort ( 16/6313 ) auf eine Große Anfrage der Grünen ( 16/4796 ) hervor. Dies sei deshalb der Fall, weil die Blockade dieser Reform nun schon seit Monaten aufgrund parteipolitischer Interessen und trotz der umfangreichen Lösungsversuche durch lokale Akteure und der internationalen Gemeinschaft andauere. Ursache für das bisherige Scheitern bei der Polizeireform seien vor allem die Haltung des derzeitigen Innenministeriums der Republik Srpska ebenso wie die Frage der Einteilung der Polizeibezirke und den Namen für die Polizeikräfte auf deren Territorium gewesen.
Die steigende Zahl fremdenfeindlicher Übergriffe in Russland gibt aus Sicht der Bundesregierung Anlass zur Sorge. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/6241 ) auf eine Große Anfrage der Grünen ( 16/4932 ) mit. Auch die Regierung in Moskau habe sich dazu mehrfach kritisch geäußert und die Bedeutung des Problems erkannt. Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage das Moskauer Informationszentrum Sova zitiert: Danach hätten allein 2006 fremdenfeindliche Überfälle zu 43 Toten und 386 Verletzten geführt. Dies sei ein Anstieg von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Regierung erwidert dazu, der russische Menschenrechtsbeauftragte Wladimir Lukin und nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen berichteten von einer positiven Entwicklung: Es habe viele Verurteilungen gegeben, in denen fremdenfeindliche Motive ausdrücklich strafverschärfend berücksichtigt worden seien.