Die Bundesregierung plant eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (16/6308 ) vorgelegt, der am 11. Oktober an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung sollen künftig von einem Familiengericht verhandelt werden. Beispielsweise sollen Verfahren zur Pflegschaft für Minderjährige oder Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht bzw. das Zivilgericht zuständig ist, Sache des Familiengerichtes werden. Es sei ferner im Interesse des Kindes vorgesehen, dass ein früherer erster Termin (einen Monate nach Eingang der Antragsschrift) und eine Frist, bis wann ein Sachverständigengutachten vorzuliegen hat, gesetzlich geregelt werden.
An ihrer Vaterschaft zweifelnden Männern soll das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/6561 ) vorgelegt. Die Regierung kommt damit einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach. Eine derartige Untersuchung auf Abstammung solle unabhängig vom Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft erfolgen. Wenn sich allerdings einer der Betroffenen gegen diesen Weg sperrt, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage. Die Regierung schlägt gleichzeitig vor, eine Anfechtung der Vaterschaft solle ausgeschlossen sein, wenn deren Folgen für das minderjährige Kind eine "erhebliche Beeinträchtigung" darstellten. Der Entwurf wurde am 11. Oktober an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Die Linksfraktion fordert die Regierung auf, sich für ein gerechteres Steuersystem einzusetzen, das Gewinne, Vermögen, Erbschaften und hohe Einkommen stärker für den Aufbau einer sozial gerechten Gesellschaft heranzieht. Nur so könne die Basis für eine solidarische Politik der sozialen Umverteilung von oben nach unten geschaffen werden, argumentiert Die Linke in einem Antrag ( 16/6599 ). Der interfraktionelle Gesetzentwurf (16/3399 ) zur Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz sei demgegenüber "zentraler Bestandteil einer Kampagne", die maßgeblich von wirtschaftsnahen Lobbyisten vorangetrieben werde. Der Antrag wurde am 11. Oktober an den Rechtsausschuss überwiesen.
Die Bundesregierung will ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung von Soldaten und Zivilisten, die während eines Auslandseinsatzes schwer verwundet wurden, gesetzlich verankern. Sie hat dazu den Entwurf eines Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ( 16/6564 ) vorgelegt. Der Bundestag hat den Entwurf am 11. Oktober an den Verteidigungsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Der Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung soll für alle gelten, deren Erwerbsfähigkeit durch eine Verletzung während eines Auslandeinsatzes um mindestens 50 Prozent gemindert wurde.
Zwei Oppositionsanträge mit dem Ziel, die Zwangsverrentung zu stoppen, hat der Bundestag am 11.Oktober abgelehnt. Gegen den Antrag der Linksfraktion ( 16/5902 ) stimmten alle anderen Fraktionen. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5429 ) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Der Grünen-Antrag sah vor, gesetzliche Regelungen zu treffen, die ausschließen, dass Arbeitslose vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geschickt werden können. Dies laufe der Zielsetzung entgegen, für ältere Arbeitslose eine bessere Vermittlung zu organisieren. Die Linke forderte, die so genannte Nachrangigkeitsregelung nicht anzuwenden, wenn Rentenminderungen die Folge wären. Alg-II-Bezieher seien sonst gezwungen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Rente zu beantragen, auch wenn dies mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent verbunden ist.
In "Das Parlament", Nr. 40/41, war auf Seite 4 nicht das Bild von Hendrik Wüst zu sehen, sondern von seinem Vorgänger als CDU-Generalsekretär in Nordrhein-Westfalen, Hans-Joachim Reck. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.