Die Bundesregierung will die Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge über das Jahr 2008 hinweg fortschreiben. Der am 11. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelte Gesetzentwurf ( 16/6539 ) sieht außerdem vor, das Alter, bis zu dem Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sein müssen, um Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zu haben, von derzeit 30 Jahren auf 25 Jahre abzusenken. Das Wachstum der betrieblichen Altersvorsorge sei in erster Linie auf die Steuer- und Beitragsfreiheit der Vorsorgezahlungen zurückzuführen. Der bevorstehende Wegfall der Beitragsfreiheit habe dieses Wachstum jedoch merklich abgeschwächt. Da das Ziel einer flächende-ckenden freiwilligen Altersvorsorge noch nicht erreicht sei, gelte es, sichere und langfristige Rahmenbedingungen zu schaffen, so die Regierung.
Ebenfalls zur Diskussion standen Anträge der FDP-Fraktion ( 16/6433 ) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6606 ). Die Liberalen wollen die Arbeitnehmer-Gewinnbeteiligungen stärker in die abgabenfreie Entgeltumwandlung einbeziehen. Die Grünen fordern eine Überprüfung, welche Folgen beitragsfreie Betriebsrenten auf das Niveau der gesetzlichen Rente haben.