Das Zensusvorbereitungsgesetz der Bundesregierung ( 16/5525 ) wird demnächst den Vermittlungsausschuss beschäftigen. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Oktober entschieden. Die Regierung will, dass die für 2011 geplante Volkszählung erstmals nicht mehr auf dem Wege einer Befragung der Einwohner, sondern "registergestützt" erfolgt.
Das heißt, dass dafür Melde- und andere Verwaltungsregister ausgewertet werden sollen. Damit dies möglich ist, soll ein Anschriften- und Gebäuderegister aufgebaut werden - dafür will die Regierung mit ihrem Entwurf die gesetzliche Grundlage schaffren. Der Bundesrat hatte zu den Gesetzentwurf bereits in seiner Sitzung am 11. Mai beraten und zahlreiche Änderungen gefordert, die der Bundestag allerdings nur in geringem Maße aufgenommen hat. Deshalb hat der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten dem Bundesrat empfohlen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen.
Die Länder bemängeln vor allem, dass das Vorhaben des registergestützen Zensus für die Länder und Kommunen kostenintensiv und aufwändig sein wird. Nach bisherigen Kalkulationen würden Bund und Ländern insgesamt Kosten von 176,28 Millionen Euro entstehen, davon entfielen 137 Millionen auf die Länder. Dieses "Ungleichgewicht in der Kostenverteilung" ist nach Ansicht der Länderkammer "so nicht tragbar". Sie will, dass in das Gesetz eine Regelung über Finanzuweisungen des Bundes an die Länder aufgenommen wird, um die finanziellen Mehrbelastungen bei Ländern und Kommunen auszugleichen. Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Verwaltungsverfahren für den Zensus in den Ländern einheitlich zu gestalten.