BUNDESRAT Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben am 12. Oktober im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Möglichkeiten erweitern will, dem Opfer einer Straftat, das als Nebenkläger im Prozess auftreten will, anwaltlichen Beistand zu gewähren. In der Strafprozessordnung ist bereits jetzt vorgesehen, dass den Opfern bestimmter Delikte (beispielsweise Mord oder Totschlag, schwere Sexualstraftaten oder gravierender Menschenhandel) ein kostenloser "Opferanwalt" zur Seite gestellt werden kann, der ihre Interessen im Strafverfahren vertritt.
Nach dem Gesetzentwurf soll der Katalog der Straftaten, bei denen ein solcher Anwalt bestellt werden kann, auf die schwere Körperverletzung, den erpresserischen Menschenraub und die Geiselnahme erweitert werden. Die Antrag stellenden Länder argumentieren, der bisherige Zustand sei unbefriedigend. Es müsse Opfern von Straftaten weit mehr als bislang die Möglichkeit gegeben werden, ihre Interessen in einem Strafverfahren ohne wirtschaftliches Risiko von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Als wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Opferschutz in Deutschland hat der Bundesvorsitzende des "Weissen Rings", Professor Reinhard Böttcher, die Bundesratsinitiative gewürdigt. Der "Weisse Ring" fordere eine baldige gesetzliche Regelung für die Ausweitung des "Opferanwaltes" auf Staatskosten. Er appellierte an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, sich diesem berechtigten Anliegen nicht länger zu verschließen, schon gar nicht aus fiskalischen Gründen. Ebenso wie dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werde, handelt es sich hierbei nach Auffassung des "Weissen Rings" um eine Selbstverständlichkeit, die schwer betroffenen Opfern nicht länger versagt werden dürfe. bob z