Die FDP-Fraktion interessiert sich in einer Großen Anfrage ( 16/6499 ) für die Auswirkungen der ersten Stufe der Föderalismusreform. Die Bundesregierung habe die Reform als ehrgeiziges Reformwerk der Großen Koalition vorgestellt, mit dem das Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern effizienter und die Zuständigkeiten transparenter werden sollten, so die Liberalen. Vor diesem Hintergrund stellen die Abgeordneten Fragen zu Änderungen der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder, zu den Mitwirkungsrechten des Bundesrates, den Bund-Länder-Finanzbeziehungen und der Hauptstadtregelung im Grundgesetz.
Die Bundesregierung will den Doppelbezug in- und ausländischer Rentenleistungen von Kriegsopfern stoppen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf ( 16/6541 ) sieht die Anrechnung der aus gleichem Grunde schon im Ausland erlangten Rentenleistungen vor. Außerdem soll das Gesetz eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die so genannten Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) schaffen. Mit Hilfe der AHP wird das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigung festgestellt, so die Regierung in der Begründung. Eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage dafür fehle bisher.
"Korruption macht heute nicht mehr vor den Grenzen von Staaten halt", argumentiert die Bundesregierung und hat deshalb den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes ( 16/6558 ) vorgelegt. Sie macht deutlich, die enge Zusammenarbeit vieler Staaten im Weltmarkt, die Öffnung der Grenzen und der wachsende Einfluss internationaler Organisationen führten dazu, dass auch Korruptionstaten über die Staatengrenzen hinweg und im internationalen Bereich begangen würden.
Gleichbehandlungsgesetz hat keine Klageflut ausgelöst
Die von Wirtschaftsverbänden prophezeite Klageflut nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist nicht eingetroffen. Deswegen ist die Bundesregierung auch nicht der Auffassung, dass das Gesetz "in besonderer Weise" Möglichkeiten für dessen Missbrauch eröffnen, wie sie in ihrer Antwort ( 16/6316 ) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/3725 ) mitteilt.
Nicht nur die Vorbereitung, sondern auch das Führen eines Angriffskrieges soll nach dem Willen der Linksfraktion strafbar sein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie einen Gesetzentwurf ( 16/6379 ) vorgelegt.