Deutsch-Französischer Parlamentspreis
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den Deutsch-Französischen Parlamentspreis.
Um die mit je 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk in deutscher oder französischer Sprache verfasst haben, das seit November 2006 als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Bewerbungsschluss für den diesjährigen Deutsch-Französischen Parlamentspreis war der 31. Juli 2008.
Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.
Der Bewerbung sind beizufügen:
Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury unter Vorsitz der Präsidenten der beiden Parlamente.
Weitere Informationen zum Deutsch-Französischen Parlamentspreis erhalten Sie hier:
Deutscher Bundestag,
Wissenschaftliche Dienste,
Referat WD 1 - Geschichte, Zeitgeschichte und Politik -,
Platz der Republik 1,
11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 38630
Fax: +49 (0)30 227 36464
Deutsch-Französischer Parlamentspreis
Die Auslobung des Deutsch-Französischen Parlamentspreises wurde anlässlich des 40. Jahrestages der Unterzeichnung des Elysée-Vertrages beschlossen. Gemeinsam mit dem französischen Nationalparlament, der Assemblée nationale, vergibt der Deutsche Bundestag seit 2004 die Auszeichnung für herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die sich sowohl mit Frankreich als auch mit Deutschland beschäftigen und zur besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen. Die Preise, die jeweils an einen deutschen und einen französischem Staatsbürger gehen, werden bei den gemeinsamen Sitzungen der beiden Parlamentspräsidien verliehen. Die Jury unter dem Vorsitz der beiden Parlamentspräsidenten setzt sich aus je zwei Abgeordneten und Wissenschaftlern aus Frankreich und Deutschland zusammen.