Glossar
Vertrauensfrage
Der Bundeskanzler kann durch Antrag
überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit
der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht er nicht die
erforderliche Zustimmung, kann der Bundespräsident auf
Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den
Bundestag
auflösen (Art. 68 Grundgesetz). Das Recht zur Auflösung des
Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner
Mitglieder eine/n andere/n Bundeskanzler/in wählt. Zwischen
dem Antrag
und der Abstimmung müssen 48 Stunden
liegen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/V/vertrauensfrage