hib-Meldung
348/2006
Datum: 17.11.2006
heute im Bundestag - 17.11.2006
Auf Verbraucherschutz in der Telekommunikationsgesetz-Novelle eingehen
16/3403). Darin heißt es,
überhöhte Handyrechnungen aufgrund mangelnder
Preistransparenz und Fehlinformationen durch Telefondienstanbieter
seien keine Einzelfälle. Bei der Anhörung des
Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf (
16/2581) habe der Verbraucherzentrale
Bundesverband zahlreiche Regelungen als "unzureichend" kritisiert.
Die Regierung soll sagen, wie sie sich zu den Erwartungen der
Verbraucherschützer an das Gesetz verhält und welche
ihrer Vorschläge sie in den Entwurf aufnehmen will. Genannt
werden etwa die Einführung einer einheitlichen
netzunabhängigen Obergrenze für zeitabhängig
abgerechnete Premium-Dienste von 2 Euro pro Minute und ein Verbot
des Angebots entgeltlicher telekommunikationsgestützter
Dienste über kostenfreie 0800er-Rufnummern. Die Regierung soll
ferner sagen, wie hoch sie die Beträge schätzt, die
Handybesitzer durch überhöhte Rechnungen aufgrund
intransparenter oder veralterter Tarife an die
Telefondienstanbieter zahlen.
Berlin: (hib/VOM) Nach den Regelungen zum Verbraucherschutz in der
geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes erkundigt sich die
Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_348/07