Kommunen entscheiden über Rückzahlung von Mietkautionsdarlehen
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung bevorzugt nach eigener Darstellung keine bestimmte Form der Rückzahlung von Mietkautionsdarlehen, die Langzeitarbeitslosen gewährt werden. In ihrer Antwort ( 16/4887) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4683) heißt es, die für Unterkunfts- und Heizkosten zuständigen kommunalen Träger hätten bei der Entscheidung über die Konditionen "die Umstände des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen". Es bestünden Handlungsspielräume der Verwaltung, die je nach Höhe des Darlehens und gegenwärtiger und künftiger wirtschaftlicher Situation des Hilfeempfängers auszufüllen seien. Ihr sei bekannt, so die Bundesregierung weiter, dass einige Kommunen einer Kautionsbürgschaft den Vorzug vor einer Auszahlung des Kautionsbetrages gäben. Dagegen habe sie keine Bedenken, betont die Regierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.