Länder können vom Bundesjagdgesetz abweichen
Berlin: (hib/VOM) Die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform hat für die Bundesländer die Möglichkeit geschaffen, von den Regelungen des Bundesjagdgesetzes abweichen zu können. Von dieser Möglichkeit hätten die Länder bislang jedoch keinen Gebrauch gemacht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/5887) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/5793). Die Bundesregierung erwartet nach eigenen Angaben nicht, dass es zu einer wesentlichen Zersplitterung des Jagdrechts im Vergleich zur bisherigen Situation kommt. Angesprochen auf die Ausweitung des Maisanbaus und die dadurch steigenden Schäden durch Schwarzwild, teilt die Regierung mit, sie werde in einem auf drei Jahre angelegten Modellvorhaben gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und dem Deutschen Jagdschutzverband überprüfen, wie geeignete Jagdmethoden aussehen können, um der neuen Situation zu begegnen. Eine weitere Frage der FDP hatte sich auf die Verwendung bleihaltiger Munition bezogen, die zu Vergiftungserscheinungen bei Fisch- und Seeadlern führen kann, weil diese Tierarten mit Bleisplittern durchsetzte Eingeweide erlegter Wildtiere aufnehmen. Von Regierungsseite heißt es dazu, es liefen derzeit noch wissenschaftliche Untersuchungen sowie ein größer angelegter Praxisversuch mit dem Ziel, weitere Aufschlüsse über die Eigenschaften unterschiedlicher Büchsenprojektile zu erhalten. Was die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd an Gewässern angehe, so sei die Mehrzahl der Bundesländer der Empfehlung des Agrarministeriums und des Deutschen Jagdschutzverbandes gefolgt und habe Bleischrot bei der Jagd an Gewässern verboten.
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