Bundesarbeitsministerium prüft Erwerbstätigenzuschlag
Berlin: (hib/MPI) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit, wie ein Erwerbstätigenzuschlag für Geringverdiener ausgestaltet und finanziert werden könnte. In ihrer Antwort ( 16/5857) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5558) schreibt die Regierung, die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Andere Ressorts seien bislang nicht einbezogen worden. Die Linke hatte auf Medienberichte verwiesen, wonach Erwerbstätigen, die ein monatliches Bruttoeinkommen zwischen 800 und 1.300 Euro beziehen, aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) unbefristet ein Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden könnte. Die Frage, ob die derzeitige Rechtslage eine faktische dauerhafte Subventionierung von Sozialbeiträgen aus Mitteln der BA zulasse, verneint die Regierung in ihrer Antwort.
Sie verweist darauf, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht auf den Zweck beschränkt seien, Leistungen an arbeitslose Versicherte zu erbringen. Bereits nach geltendem Recht würden die Beiträge auch zur Förderung von Beschäftigten und solchen Personen genutzt, die kein Arbeitslosengeld beziehen.
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