hib-Meldung
234/2007
Datum: 19.09.2007
heute im Bundestag - 19.09.2007
Verwendung und Einsatz von Handy-Wanzen erläutern
16/6328). Die Linke bezieht sich dabei auf
Pressemeldungen, nach denen die deutsche Polizei ferngesteuerte
Handys benutzt, um Kriminelle abzuhören. Die Geräte
würden dabei so umprogrammiert, dass sie ausgeschaltet
aussehen, in Wirklichkeit aber Umgebungsgeräusche
übertragen. Bei der bereits von mehreren
Landeskriminalämtern eingesetzten Technik werde eine Software
genutzt, um die Freisprecheinrichtung zu aktivieren, ohne dass der
Benutzer es merke. Ziel dieser Technik sei es offenbar nicht
allein, nur Telefongespräche des Handy-Benutzers
abzuhören, sondern das Mobiltelefon auch als tragbare Wanze
zur mobilen Raumüberwachung und damit zum Abhören einer
unbegrenzten Zahl von Kontakten und Gesprächsteilnehmern
einzusetzen. Die Fraktion will nun wissen, welche
Sicherheitsbehörden des Bundes diese Technik einsetzen, auf
welcher Rechtsgrundlage das erfolge, wer solche
Abhörmaßnahmen anordne und kontrolliere. Die
Linksfraktion interessiert sich dabei für die Technik und die
Fabrikate entsprechend genutzter Handys und fragt weiter, ob und
inwieweit eine Zusammenarbeit mit Mobiltelefonherstellern erfolge
und welche Firmen das seien.
Berlin: (hib/WOL) Nach dem Einsatz von umprogrammierten
Mobiltelefonen als Abhörwanzen durch staatliche
Sicherheitsbehörden erkundigt sich die Linksfraktion in einer
Kleinen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_234/03