hib-Meldung
234/2007
Datum: 19.09.2007
heute im Bundestag - 19.09.2007
Beteiligungsvorgaben bei der Bearbeitung von Gesetzentwürfen eingehalten
16/6304) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6246). Danach achten die jeweils
zuständigen Ressorts des Bundes bei Gesetzentwürfen,
Referenzentwürfen und Vorlagen zu Rechtsverordnungen darauf,
dass bei der Behandlung kommunaler Belange die Notwendigkeit einer
Beteiligung kommunaler Spitzenverbände ausgelöst wird.
Dies gelte auch für das Bundesministerium des Innern mit
seiner besonderen Verantwortung für die Belange der Kommunen,
heißt es. Eine frühzeitige Beteiligung werde auch nicht
dadurch in Frage gestellt, dass ein Ministerium im Rahmen der
Ressortabstimmung sein Einvernehmen zur Beteiligung von
Ländern und Kommunalverbänden erklären müsse.
Zudem sehe die Geschäftsordnung des Bundestages die
Möglichkeit einer unmittelbaren Stellungnahme von auf
Bundesebene bestehenden, kommunalen Spitzenverbänden im
Ausschuss vor. Dort werde auch entschieden, ob wesentliche Belange
von Gemeinden und Gemeindeverbänden berührt würden,
erklärt die Regierung. Ein Einsichtsrecht in Vorgänge der
Bundesregierung bestehe dann, wenn dies verfassungsrechtlich
vorgegeben sei.
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung stellt sicher, dass die
kommunalen Spitzenverbände an der Erarbeitung von
Gesetzentwürfen und Verordnungen beteiligt werden. Dies
erklärt die Bundesregierung in der Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_234/04