EU-Recht für Handhabe bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen umsetzen
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen umsetzen ( 15/5220). Gleichzeitig sollen damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenlegung der Gremien "Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit"(TAA) und die "Störfall-Kommission" (SFK) zu einer "Kommission für Anlagensicherheit" (KAS) geschaffen werden. Die Zusammenlegung des TAA und der SFK erfordert dabei die vorherige Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die neuen Regelungen beziehen sich insgesamt auf konkurrierende Gesetzgebungskompetenzen des Bundes in den Bereichen Recht der Wirtschaft, Arbeitsschutz sowie Luftreinerhaltung und Lärmbekämpfung. Die Wahrnehmung dieser konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund ist zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich, heißt es in der Begründung. Der Bund sei zu einer entsprechenden Gesetzgebung befugt, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik soweit auseinander entwickelten, dass das Sozialgefüge beeinträchtigt sei oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichne. Die Sicherheitsanforderungen seien dabei nicht von regionalen oder örtlichen Besonderheiten geprägt. Vielmehr könne die Regierung einen gleichwertigen Schutz der Bevölkerung vor Gefahren nur mit bundesweit einheitlichen Anforderungen erreichen. Zu den Kosten heißt es, Bund, Länder und Kommunen würden durch das Gesetz, mit dem die so genannte Seveso-II-Änderungsrichtlinie in nationales Recht überführt werden soll, nicht zusätzlich finanziell belastet.
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