Petitionsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Für weitere wissenschaftliche Untersuchungen
der gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunkstrahlungen hat sich
der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss der am
Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrunde liegende Petition
einer Bürgerinitiative der Bundesregierung "als Material" zu
überweisen. In der Eingabe, zu dessen Inhalt 184 weitere
Mehrfachpetitionen vorliegen, wird unter anderem gefordert, die
bestehenden Grenzwerte für den Betrieb von Mobilfunkanlagen
auf Vorsorgewerte von bis zu ein milliardstel der geltenden Werte
zu senken. Darüber hinaus sollten keine weiteren
Mobilfunkanlagen bis zum Ersatz der gefährlichen, gepulsten
Mikrowellenstrahlung durch eine umweltfreundlichere, nicht gepulste
Technik errichtet werden, heißt es weiter. Auch sollten keine
Sendeanlagen in der Nähe von Wohngebieten, Schulen,
Krankenhäusern, Kirchen, Kindergärten, Altenheimen,
Wasserreservoiren und Wasserhochbehältern gebaut werden. Die
Bürgerinitiative begründet ihr Anliegen damit, dass die
in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden gesetzlichen
Grenzwerte nur die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung
berücksichtigten, nicht jedoch die athermischen Wirkungen, die
ohne merkliche Erwärmung "größte gesundheitliche
Konsequenzen" für den menschlichen Körper beinhalteten.
So würden einem Forschungsbericht zufolge Nervenzellen bei
Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz weit unterhalb der
Grenzwerte zu 60 Prozent falsch reagieren. Andere Forschungen
zeigen laut der Eingabe, dass die Mobilfunkstrahlung die
Blut-Hirn-Schranke öffne und es so vielen Giften erleichtere,
in das Gehirn zu gelangen. In den vom Ausschuss eingeholten
Stellungnahmen führt die Regierung unter anderem aus, dass
wissenschaftliche Studien bisher keinen ursächlichen
Zusammenhang zwischen Mobilfunkfeldern und gesundheitlichen
Gefahren hätten bestätigen können. Dies gelte sowohl
für Mobilfunkfelder, die bei Nutzung eines Mobilfunktelefons
auftreten, als auch für die um ein vielfaches niedrigeren
Feldimmissionen durch Basisstationen. Soweit auf in der Nähe
von Mobilfunkanlagen verstärkt auftretende Krankheitssymptome
hingewiesen wird, merkt die Regierung an, dass an der Entstehung
und Entwicklung der aufgezählten Krankheiten oft mehrere und
zudem sehr unterschiedlichen Faktoren beteiligt seien. Es sei aus
wissenschaftlicher Sicht "schwer" nachvollziehbar, dass die
vergleichsweise leistungsschwachen Mobilfunkanlagen als gemeinsamer
Auslöser dieser Krankheitsbilder angesehen würden.
Darüber hinaus weist die Regierung daraufhin, dass mehr als 50
Forschungsvorhaben des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms
begonnen beziehungsweise ausgeschrieben worden seien. Zurzeit
lägen noch keine ausgewerteten Ergebnisse dieses Programms
vor. Isolierte Teil- und Zwischenergebnisse würden aber keinen
Anlass zur Beunruhigung bieten. Mit den Ergebnissen könne erst
Ende 2007 gerechnet werden. Deshalb hielt es der Ausschuss für
wichtig, dass die Petition in die Beurteilung mit einbezogen werden
solle, inwieweit nach den Ergebnissen des Deutschen
Mobilfunk-Forschungsprogramms Handlungsbedarf bestehe. Im
Übrigen wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen.
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