Regierung soll Rechtsgrundlage für Sicherheitsüberprüfungen schaffen
Berlin: (hib/WOL) Gegen rechtsstaatsfreie Räume und für eine Rechtsgrundlage bei Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren setzt sich die FDP in einem Antrag ein ( 16/577). Die Liberalen beziehen sich darauf, dass zur Vorbeugung terroristischer Anschläge die Daten von Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Bereichen auf verdächtige Betätigungen in der Vergangenheit überprüft werden. Allein in Deutschland gebe es aufgrund der Fußballweltmeisterschaft in diesem Jahr etwa 250.000 Menschen, die Zutritt zu Sicherheitsbereichen erhalten sollen und sich einer entsprechenden Untersuchung unterziehen müssen. Betroffen seien unter anderem Journalisten und das Fachpersonal von Sicherheitsdiensten, Hilfsorganisationen und Sanitätsdiensten sowie Reinigungs- und Serviceunternehmen aller Art.
Während im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung staatliche Sicherheitsbehörden wie das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter und der Verfassungsschutz ihre Datenbestände zu den jeweiligen Personen abgleichen und ein Votum abgeben sollen, werde den Betroffenen keine Auskunft über Inhalt und Grundlage der Voten erteilt, so die FDP. Da für dieses Verfahren bisher keine Rechtsgrundlage existiere, werde es in der Praxis mit Einwilligungserklärungen gerechtfertigt, deren Abgabe auch unter dem Druck der Arbeitsplatzerhaltung stehe. Rechtlich sei die Freiwilligkeit und damit die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung aber zweifelhaft. Die Regierung wird nun aufgefordert, mit einem Gesetz die Rechtsgrundlage für Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei den so genannten Akkreditierungsverfahren vorzulegen, die dem Umfang der zuzulassenden Überprüfungen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt. Gewährleistet werden soll auch, dass betroffene Personen Auskunft über Inhalt, beteiligte Dienststellen und die Datengrundlage ihrer Überprüfung erhalten.
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